
Nach einer Novelle des Datenschutzgesetzes im Jahr 2005 werden bei Banküberweisungen nicht mehr automatisch
die Absenderdaten auf dem Kontoauszug des Empfängers übermittelt. Das erschwert der Renniere die Adressermittlung
bei eingehenden Geldspenden. Damit wir eine Spendenbescheinigung ausstellen und zuschicken können, bitten wir alle Spender,
die vollen Absender- und Adressdaten im Feld Verwendungszweck anzugeben.
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